GTC
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH)
I. GELTUNGSBEREICH
- These terms and conditions apply to contracts for the rental of hotel rooms for accommodation, as well as all other services and deliveries provided by the hotel (hereinafter referred to as "hotel") to the customer.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- The customer's terms and conditions shall only apply if this has been expressly agreed in writing in advance.
- In addition, the additional terms and conditions agreed upon at the time of conclusion of the contract shall take precedence.
- The contract is concluded upon acceptance of the customer's request by the hotel. The hotel is free to confirm the room reservation in writing.
- The contracting parties are the hotel and the customer. If a third party has placed the order on behalf of the customer, they shall be liable to the hotel together with the customer as joint and several debtors for all obligations arising from the hotel accommodation contract, provided that the hotel has received a corresponding declaration from the third party.
- All claims against the hotel shall generally become time-barred one year after the start of the statutory limitation period. Claims for damages shall become time-barred after five years, regardless of knowledge. The shortened limitation periods shall not apply to claims based on intentional or grossly negligent breaches of duty by the hotel.
- The hotel is obliged to keep the rooms booked by the customer available and to provide the agreed services.
- The customer is obliged to pay the agreed or applicable hotel prices for the provision of rooms and any other services used by him. This also applies to services and expenses incurred by the hotel on behalf of the customer. The agreed prices include the applicable statutory value added tax.
- The hotel may make its consent to a subsequent reduction in the number of rooms booked, the hotel's services or the customer's length of stay requested by the customer dependent on an increase in the price for the rooms and/or other hotel services.
- Hotel invoices without a due date are payable without deduction within 10 days of receipt of the invoice. The hotel may demand immediate payment of outstanding claims from the customer at any time. In the event of late payment, the hotel is entitled to charge interest at a rate of 8% or, in the case of legal transactions involving a consumer, 5% above the base rate. The hotel reserves the right to prove higher damages.
- The hotel is entitled to demand a reasonable advance payment or security deposit from the customer upon conclusion of the contract. The amount of the advance payment and the payment dates may be agreed in writing in the contract. In the case of advance payments or security deposits for package tours, the statutory provisions remain unaffected.
- In justified cases, e.g. if the customer is in arrears with payment, the hotel is entitled, even after conclusion of the contract and until the start of the customer's stay, to demand an advance payment or security deposit within the meaning of No. 5 above, or an increase in the advance payment or security deposit agreed in the contract up to the full agreed remuneration.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Kunden von diesem eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zuverlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6. oder 7. geleistet wurde.
- The customer may only offset, reduce or exercise a right of retention against a claim by the hotel if the claim is undisputed or legally binding.
- Pets may only be brought along with the prior consent of the hotel and, if applicable, for a fee.
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels mindestens in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Ver- trag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. In diesem Fall wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Wird eine schriftliche Zustimmung zum Rücktritt des Kunden vom Hotel unter der Voraussetzung erteilt, dass der Kunde, für die nicht in Anspruch genommenen Zimmer Schadensersatz zu leisten hat, so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- If a date for withdrawal from the contract has been agreed in writing between the hotel and the customer, the customer may withdraw from the contract until that date without triggering any payment or compensation claims by the hotel. The customer's right of withdrawal expires if he does not exercise his right of withdrawal in writing to the hotel by the agreed date, unless there is a case of withdrawal in accordance with Clause IV. Section 1 Sentence 6.
- For rooms not used by the customer, the hotel shall offset the income from renting the rooms to other parties and the expenses saved. If the rooms are not rented to other parties, the hotel may demand the contractually agreed remuneration and charge a flat rate for the hotel's saved expenses. In this case, the customer is obliged to pay at least 90% of the contractually agreed price for overnight accommodation with or without breakfast, 70% for half-board and 60% for full-board arrangements. The customer is free to prove that the aforementioned claim has not arisen or has not arisen in the amount claimed.
- If it has been agreed in writing that the customer may withdraw from the contract free of charge within a certain period, the hotel is entitled to withdraw from the contract during this period if there are enquiries from other customers for the contractually booked rooms and the customer does not waive his right of withdrawal upon enquiry by the hotel.
- If an agreed advance payment or security deposit or a deposit demanded in accordance with Section III, Nos. 6 and/or 7 above is not made, the hotel shall likewise be entitled to withdraw from the contract.
Furthermore, the hotel is entitled to withdraw from the contract for objectively justified reasons, for example if • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; • ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt. - In the event of justified withdrawal by the hotel, the customer shall not be entitled to claim damages.
- The hotel may prevent unauthorised job interviews, sales events and similar events or demand that they be discontinued. Newspaper advertisements containing invitations to job interviews or sales events, as well as any type of advertising, information and invitations relating to the hotel (e.g. through use of the hotel name) require the prior written consent of the hotel.
- If, in the event of cancellation in accordance with sections 2 and 3 above, the hotel is entitled to claim damages from the customer, the hotel may charge a flat rate for this claim. Clause IV No. 3 sentences 2 and 3 shall apply accordingly in this case. In such cases, the customer shall remain entitled to prove that no damage or only minor damage has been incurred.
- The customer does not acquire any right to the provision of specific rooms.
- Booked rooms are available to the customer from 3 p.m. on the agreed day of arrival. The customer has no right to earlier availability. Unless a later arrival time has been expressly agreed or the room in question has been paid for in advance, the hotel has the right to reallocate booked rooms after 6 p.m. without the customer being able to derive any claims against the hotel. Claims of the hotel under Clause IV remain unaffected by this provision.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 7.500 € im Hotel - oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
- Wake-up calls are carried out by the hotel with the utmost care. Messages, post and goods deliveries for guests are handled with care. The hotel will deliver, store and, on request, forward these items for a fee. The above clause 1, sentences 2 to 4, applies accordingly.
- Items left behind by the customer will only be forwarded at the customer's request, risk and expense. The hotel will store the items for three months, after which they will be handed over to the local lost property office if they have a recognisable value. If there is no recognisable value, the hotel reserves the right to dispose of the items after the expiry of this period.
- If, in addition to providing board and lodging, the hotel is also obliged to organise a leisure programme as a paid service, this constitutes a package travel contract.
- Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen imRahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
- In the case of arranged services (not package tours), the hotel is not liable for the provision of services by external service providers or transport companies, but only for the proper arrangement of the travel service and for the proper passing on of information from the service provider to the participant.
- In the case of a package tour, the hotel's liability for damages that are not physical injuries is limited to three times the tour price, provided that the damage to the contractual partner was not caused intentionally or through gross negligence and provided that the hotel is solely responsible for damage incurred by the contractual partner due to the fault of a service provider.
- If, due to regulations, general decrees or administrative acts to combat or prevent the spread of the SARS-CoV-II virus ("coronavirus") or similar serious reasons of force majeure (external circumstances for which the hotel is not responsible), the hotel cannot be operated in part or in full and the guest cannot make use of the corresponding services, this does not constitute a breach of duty for which the hotel is responsible. This applies regardless of when the regulation, general ruling or administrative act was issued.
- In the event that the hotel is prevented from fulfilling its contractual obligations for the reasons stated in clause 1, the hotel shall be entitled, without compensation, to adjust its hotel services in accordance with the applicable legal framework.
- If hotel operations are prohibited entirely, the hotel is entitled to offer the guest an alternative travel date. If the parties cannot agree on an alternative travel date, both parties are entitled to withdraw from the affected contract by issuing a written declaration. In this case, the hotel's claim to remuneration for the booked services in the amount of 50% remains valid.
- During the guest's stay, the hotel has the right to require the guest to comply with the applicable coronavirus regulations (as set out in the applicable general decrees, regulations or laws or the hotel's own hygiene concept) and to check compliance. If the applicable coronavirus rules are repeatedly and knowingly violated, the hotel has the right to terminate the accommodation contract with immediate effect and to demand and enforce the departure of the guests in order to protect other guests and employees. The hotel's claim to payment for the booked accommodation services remains valid.
- Amendments or additions to the contract, the acceptance of the application or these terms and conditions for hotel accommodation must be made in writing. Unilateral amendments or additions by the customer are invalid.
- The place of performance and payment is the registered office of the hotel.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Aachen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
- German law applies. The application of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods and conflict of laws provisions is excluded.
- Should individual provisions of these General Terms and Conditions be or become invalid or void, this shall not affect the validity of the remaining provisions. The same applies in the event of an unintended loophole. In all other respects, the statutory provisions shall apply.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG. Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse ist die info@parkhotel-quellenhof.de. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im Weiteren einheitlich „Hotel“ genannt).
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- The customer's terms and conditions shall only apply if this has been expressly agreed in writing in advance.
- Any publications of any kind that mention the venue must be sent to the hotel in good time for its information. They require the hotel's approval.
- Darüber hinaus gelten vorrangig die bei Vertragsabschluss jeweils vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner.
- Ist der Kunde/ Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt.
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
- The customer is obliged to inform the hotel, without being asked, at the latest upon conclusion of the contract, whether the event is likely to jeopardise the smooth running of the business, the safety or the public image of the hotel due to its political, religious or other nature.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung für die Inhalte der Sendungen sowie die Pünktlichkeit und Richtigkeit der Zustellung wird vom Hotel nicht übernommen.
- If the customer is provided with a parking space in the hotel garage or on a hotel car park, even for a fee, this does not constitute a safekeeping agreement. The hotel is not liable for loss of or damage to vehicles parked or manoeuvred on the hotel premises or for their contents. The hotel has no duty to monitor the premises. Any damage must be reported to the hotel immediately.
- The hotel is obliged to provide the services ordered by the customer and confirmed by the hotel.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden, und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel den Differenzbetrag als entgangenen Gewinn in Rechnung stellen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
- The customer may only offset, reduce or exercise a right of retention against a claim by the hotel if the claim is undisputed or legally binding.
- Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart. Die vereinbarten Anzahlungen sind nicht rückerstattbar, es sei denn, zwischen dem Hotel und dem Kunden ist eine kostenfreie Stornierung vereinbart worden. Sollte das Hotel jedoch im Falle einer Stornierung in der Lage sein, Zimmer und Veranstaltungsräume zum gleichen Preis weiterzuverkaufen, werden die Anzahlungsbeträge rücküberwiesen. Sollten die Zimmer und Veranstaltungsräume nicht zum gleichen Preis weiterverkauft werden können, hat der Kunde die Differenz zu zahlen.
- If, after signing the contract, circumstances become known which, in the opinion of the hotel, cast doubt on the customer's creditworthiness, the hotel is entitled to withdraw from the contract or to provide the agreed services only against advance payment or security deposits.
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels mindestens in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. In diesem Fall wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Wird eine schriftliche Zustimmung zum Rücktritt des Kunden vom Hotel unter der Voraussetzung erteilt, dass der Kunde, für die nicht in Anspruch genommenen vertraglichen Leistungen Schadensersatz zu leisten hat, so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden. Die vorstehenden Regelungen der Nr. 1 gelten nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß obiger Nummer 1 Satz 6 vorliegt.
- Tritt der Kunde – berechtigt oder unberechtigt – erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, kann das Hotel zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis der Räume 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend Ziffer IV Nr.1. Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis - Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
- Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so kann das Hotel bei einem – berechtigten oder unberechtigten – Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend Ziffer IV Nr. 1.
- Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch obige Ziffern 3. bis 4. berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/ oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach verstreichen lassen nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks des Aufenthaltes oder der Veranstaltung, gebucht werden; • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; • ein Verstoß gegen Ziffer I. Nr. 2 vorliegt. - In the event of justified withdrawal by the hotel, the customer shall not be entitled to claim damages.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, auf Grund der geringen Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu reduzieren. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. - Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Gleiches gilt für Veranstaltungsequipment des Kunden oder von Dritten, welches sich auf Veranlassung des Kunden im Hotel befindet. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Seite 7 von 8 September 2021 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Other items left behind by event participants will only be forwarded at the request, risk and expense of the participant concerned. The hotel will store the items for 3 months; after that, items of recognisable value will be handed over to the local lost property office. The customer shall bear the costs of storage. If there is no recognisable value, the hotel reserves the right to dispose of the items at the customer's expense after the expiry of the period. The hotel is liable for items brought onto the premises in accordance with the statutory provisions of the German Civil Code (BGB) up to a maximum of EUR 3,500 (Section 702 BGB). Liability is excluded if rooms, conference rooms or containers in which the guest leaves items remain unlocked. In accordance with the German Civil Code (BGB), liability for money and valuables is limited to EUR 800 (§ 702 BGB) when stored in the hotel's safe. In all other respects, the provisions of §§ 701 ff. BGB apply in particular. - Packaging material arising in connection with the delivery of goods to the event by the customer or third parties must be disposed of by the customer before or after the event. Should the customer leave packaging material behind at the hotel, the hotel is entitled to dispose of it at the customer's expense.
- Der Kunde haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst schuldhaft verursacht werden.
- Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Sofern aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV-II Virus („Corona“) oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht vom Hotel zu vertreten sind) das Hotel in Teilen oder vollständig nicht betrieben und entsprechende Leistungen vom Gast nicht Anspruch genommen werden können, liegt keine vom Hotel zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Seite 8 von 8 September 2021 Allgemeinverfügung und des Verwaltungsaktes. - In the event that the hotel is prevented from fulfilling its contractual obligations for the reasons stated in clause 1, the hotel shall be entitled, without compensation, to adjust its hotel services in accordance with the applicable legal framework.
- Ist der Hotelbetrieb in Gänze untersagt, ist das Hotel berechtigt, dem Gast einen alternativen Veranstaltungstermin anzubieten. Können sich die Parteien nicht auf einen alternativen Veranstaltungstermin verständigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bleibt der Anspruch des Hotels auf Vergütung der gebuchten Leistungen in Höhe von 50 % bestehen.
- Während des Aufenthaltes des Gastes hat das Hotel das Recht, vom Gast die Einhaltung der geltenden Corona-Regeln (ausweislich der geltenden Allgemeinverfügungen, Verordnungen oder Gesetze oder auch Hygiene-Konzept des Hotels selbst) einzufordern und die Einhaltung zu überprüfen. Sollte den gegen die geltenden Corona-Regeln mehrfach und wissentlich verstoßen werden, hat das Hotel zum Schutz von anderen Gästen und Mitarbeitern das Recht, den Veranstaltungsvertrag und auch einen ggf. abgeschlossenen Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und eine Beendigung der Veranstaltung sowie eine Abreise der Gäste zu verlangen und durchzusetzen. Der Anspruch des Hotels auf Zahlung der gebuchten Leistungen bleibt in diesem Fall vollumfänglich bestehen.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- The place of performance and payment is the registered office of the hotel.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kauf- männischen Verkehr Aachen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist aus- geschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.



